Aktuelles

Beiträge | Messen | News

Willkommen bei Clearing Solution

Ihr Service Provider für Customized Clearing Solutions

Verpackungsgesetz 2 definiert Übergangsfristen

Am 03.07.2021 ist die Novellierung des Verpackungsgesetzes (VerpackG 2) in Kraft getreten. Damit werden u. a. die meisten Ausnahmen von der Pfanderhebungspflicht für Einweggetränkeverpackungen nach § 31 Absatz 4 Ziffer 7 zum 1. Januar 2022 abgeschafft. Gleichzeitig werden in § 38 Ziffer 7 Übergangsvorschriften definiert, wonach Einwegkunststoffgetränkeflaschen und Getränkedosen, die ab dem 1. Januar 2022 erstmals der Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen unterliegen werden und die bereits vor diesem Stichtag vom Hersteller in Verkehr gebracht wurden, noch bis zum 1. Juli 2022 ohne Pfand an den Endverbraucher abgegeben werden dürfen. Weitere Erläuterungen hierzu können Sie jederzeit gerne bei uns erfragen.

Freiwillige Teilnahme am DPG-System

Die DPG Deutsche Pfandsystem GmbH mit Sitz in Berlin weist darauf hin, dass sich Unternehmen, deren Einweggetränkeverpackungen ab dem 01.01.2022 der Pfanderhebungspflicht unterliegen werden, ab sofort freiwillig dem DPG-System anschließen können. Dadurch können Erstinverkehrbringer dem Wunsch vieler Lebensmitteleinzelhändler nachkommen, ihre Sortimente noch vor dem Stichtag der Pfandpflicht zu unterwerfen. Allerdings sind aufgrund der freiwilligen Teilnahme neben den DPG-Teilnahmeentgelten auch weiterhin die entsprechenden Lizenzentgelte an die Dualen Systeme zu entrichten.

Bundeskabinett verabschiedet neues Verpackungsgesetz

Am 20.01.2021 hat die Bundesregierung die Novellierung des Verpackungsgesetzes beschlossen. Damit das Gesetz am 03.07.2021 in Kraft treten kann, muss es noch den Bundesrat und den Bundestag passieren. Erste wesentliche Änderungen sollen schon zum 01.01.2022 umgesetzt werden. So wird z. B. die Pfandpflicht auf alle Einwegkunststoffgetränkeflaschen und Getränkedosen unabhängig von der darin abgefüllten Getränkeart erweitert. Die bisherigen Ausnahmen nach § 31 Absatz 4 Nummer 7 sollen künftig nur noch für Einweggetränkeverpackungen aus Glas gelten. Für Milch und Milcherzeugnisse sollen die erweiterten Pfandpflichten erst ab 2024 gelten. Weitere Einzelheiten können Sie gerne bei uns erfragen.

Erweiterte Dokumentationspflichten für Rücknahmezentren

Zum 01.02.2021 treten die neuen Teilnahmebedingungen des DPG-Systems in Kraft. Zu den wesentlichen Änderungen gehören die erweiterten Dokumentationspflichten für Rücknahmezentren. Gemäß Ziffer III.5.3 der TNB sind Rücknehmer und Nutzer von DPG-Automaten in Rücknahmezentren verpflichtet, den Einwurf von DPG-Verpackungen tagesaktuell gemäß dem Formular 7 (Einwurfdokumentation) zu dokumentieren. Eine weitere Änderung betrifft die Einführung eines DPG Security Mark Device DSMD. Rücknehmer dürfen ab dem 01.09.2021 nur noch DPG-Automaten von Herstellern von DPG-Rücknahmevorrichtungen beziehen, in deren Ausleseeinheit ein DSMD der Version 5.0 oder höher implementiert ist. Vom 01.06.2029 an müssen alle betriebenen DPG-Automaten eine Ausleseeinheit mit integriertem DSMD beinhalten. Detaillierte Einzelheiten können Sie gerne bei uns erfragen.

Clearing Solution Fachmesse Ausstellung

Anuga 2019

Wir stellen aus!

Besuchen Sie vom 05. bis 09. Oktober 2019 die weltgrößte Fachmesse für Lebensmittel und Getränke in Köln. Mit mehr als 7.400 Ausstellern ist die Anuga die Leitmesse der Ernährungs- und Getränkeindustrie.

Clearing Solution Fachmesse Ausstellung

PLMA 2019

Wir stellen aus!

Die Private Label Manufacturers Association (PLMA) repräsentiert weltweit mehr als 4.400 Mitgliedsunternehmen. Auf der diesjährigen PLMA in Amsterdam werden am 21. und 22. Mai 2019 mehr als 2.600 Aussteller ihre Handelsmarkenprodukte in den Kategorien Frisch-, Kühl- und TK-Lebensmittel, Getränke und haltbare Lebensmittel sowie Nonfood präsentieren.

Neues Verpackungsgesetz seit 01. Januar 2019 in Kraft

Mit Inkrafttreten des neuen VerpackG hat sich die Palette der pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen erweitert. Seit dem 01. Januar 2019 unterliegen Frucht- und Gemüsenektar mit Kohlensäure sowie molkenbasierte Erfrischungsgetränke und Energy Drinks der Pfandpflicht. Weitere Einzelheiten können Sie gerne bei uns erfragen.