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[31.03.2006] LZ Ausgabe Nr. 13

Belland Produkt "Pfandgewinn" vor dem Aus
Bundesumweltministerium und Länder AG Abfall zeigen einträchtig die rote Karte

Bonn, 30. März. Die Geschäftsidee der Belland Vision GmbH bepfandete Einweggetränkeverpackungen zum internen Mengenausgleich für die angebotene Selbstentsorgerlösung zu benutzen, steht vor dem Aus. Bund und Länder ziehen in seltener Eintracht die rote Karte. Nach Informationen der LZ aus Kreisen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat das Gremium das Konzept in der letzten Woche für rechtlich unzulässig erklärt. Die LAGA-Vollversammlung habe einen entsprechenden Antrag des Bundesumweltministeriums (BMU) einstimmig beschlossen, verlautete aus den Ländern. Das Belland Geschäftsprodukt "Pfandgewinn" (s. LZ 12, S. 59) lockt Handelspartner derzeit mit dem Versprechen zusätzlicher Erträge durch die Kapitalisierung des Pfandrücklaufs. Im Visier des Unternehmens sind in erster Linie PET Flaschen, deren mutmaßliche Übererfüllung der Verwertungsquote für andere Kunststoffverpackungen angezapft werden soll.

Für die angeschlagene politisch gewollte haushaltnahe Sammlung von Verkaufsverpackung birgt das Konzept erhebliche Sprengkraft. Hochrechnungen gehen von einem Einnahmenverlust bei den Lizenzentgelten in einer Größenordnung von mindestens 150 Mio. Euro bei Leichtverpackungen aus, bei annähernd gleichen Fixkosten. Die restlichen Verpackungen in dualen Systemen müssten damit teurer werden.

Bereits in der letzten Woche hatte das BMU die Notbremse gezogen. Gegenüber der LZ bezeichnete der zuständige Unterabteilungsleiter Dr. Thomas Rummler das Belland Angebot als "nicht mit der Verpackungsverordnung vereinbar". Rummler zufolge gehen die Verwertungsanforderungen an die Pfandverpackungen weiter als die im Anhang der Verordnung festgeschriebenen Quoten. Demnach genüge es nicht, für die Pfandverpackungen nur die Quoten zu erfüllen.

Noch gewichtiger sei die Argumentation, wonach laut Verordnung ein Selbstentsorger mit den Mengen, die die Quotenvorgabe nicht erfüllen, bei einem dualen System nachlizenzieren muss. Bei den Pfandverpackungen sei die Teilnahme an einem solchen System ja gerade ausgeschlossen. Das Quotensoll dürfe nur mit Verpackungen bestritten werden, die beteiligungsfähig seien, sonst sei die Nachlizenzierungspflicht nicht mehr transparent zu gestalte, so Rummler. Unterdessen will die Belland Vision GmbH trotz der klaren Bund-Länder Positionierung ihr Konzept nicht aufgeben. Man sehe keine überzeugende rechtliche Begründung, hieß es am Unternehmenssitz in Pegnitz auf Nachfrage. Schließlich sei man erst nach einer peniblen fachjuristischen Prüfung an den Markt gegangen.

Quelle: Lebensmittelzeitung Ausgabe Nr. 13 [31.03.2006]

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